Das kommt ganz auf die Behandlung an. Eine kosmetische Gesichtsbehandlung ist mit Einverständnis der Eltern und einem überzeugenden Grund (z.B. Milien, Akne usw.) auch vor dem 16. Lebensjahr möglich.
Rein kosmetische Behandlungen (kosmetische Gesichtsbehandlungen, Maniküre, kosmetische Fußpflege, kosmetische Zahnaufhellung, Wimpernlifting usw.) sind mit Einverständnis der Eltern ab 16 Jahren möglich.
Behandlungen, die nach dem deutschen Recht eine Körperverletzung darstellen (Permanent Make-Up, Permanent Make-Up Entfernung, Plasma Behandlungen) sind erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr möglich.
Wenn Du eine Einverständniserklärung benötigst, dann bitte diese ausfüllen und unterschrieben mitbringen.